Anzeigepflichtige Bauvorhaben

Eine Bauanzeige ist vor Beginn der Bauausführung einzubringen für:

  • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken unter bestimmten Voraussetzungen
  • die größere Renovierung von Gebäuden;
  • die sonstige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen;
  • die Errichtung von Hauskanalanlagen (= Entsorgungsleitungen für häusliche Abwässer vom Objekt zur öffentlichen Kanalisation);
  • die Errichtung von Senkgruben;
  • die Errichtung von Wintergärten sowie die Verglasung von Balkonen und Loggien;
  • die Herstellung von Schwimm- und sonstigen Wasserbecken sowie von Schwimmteichen mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder einer Wasserfläche von mehr als 50 m² ;
  • die Anbringung oder Errichtung von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen, soweit sie
    • frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem Gelände beträgt oder
    • die Oberfläche baulicher Anlagen (z. B. die Dachfläche) um mehr als 1,5 m überragen;
  • die Errichtung von nicht Wohnzwecken dienenden eingeschossigen Gebäuden bis 35 m² (wie Gartenhütten oder Garagen); solche Gebäude sind überhaupt bewilligungs- und anzeigefrei, wenn sie – neben anderen Voraussetzungen – im Bauland errichtet werden und höchstens 15 m² groß sind - sie müssen aber jedenfalls den bau- und raumordnungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen!
  • die Errichtung freistehender oder angebauter Schutzdächer bis 50 m2 (wie Carports); solche Bauwerke sind überhaupt bewilligungs- und anzeigefrei, wenn sie – neben anderen Voraussetzungen – im Bauland errichtet werden und höchstens 15 m2 groß sind - sie müssen aber jedenfalls den bau- und raumordnungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen!
  • den Abbruch von freistehenden Gebäuden;
  • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung oder Absturzsicherung von insgesamt mehr als 2,5 m.

Eine eigene Bauanzeige kann entfallen, wenn das Bauvorhaben im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens mitbewilligt wird, z.B Geländeveränderungen und Stützmauern im Zuge der Neubewilligung einer Wohnhauserrichtung 


Erforderliche Unterlagen:

  • Anzeigeformular - unterschrieben von Antragsteller und Grundeigentümern
  • Anzeigeplan bzw. schlüssige Plandarstellung: kann selbst gezeichnet werden, muss aber zumindest einen Lageplan (Grundgrenzen, relevante Abstände des Bauvorhabens, Baubestände auf Nachbargrundstücken) sowie die erforderlichen Grundrisse, Ansichten, Schnitte, jeweils mit Bemaßung und Bauteilaufbauten, Höhenbezüge (z. B. Straßenniveau)..., enthalten
  • Bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sind die U-Werte der Umfassungsbauteile anzugeben - ab 50m² ist ein Energieausweis erforderlich


Für Fragen zu Ihrem Bauvorhaben stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauabteilung gerne zur Verfügung