Bauen in Bad Leonfelden

Das Baurecht, insbesondere die Oö. Bauordnung, das Oö. Bautechnikgesetz, die Oö. Bautechnikverordnung sowie das Oö. Raumordnungsgesetz in ihren jeweils gültigen Fassungen sind wichtige Grundlagen für alle Bauherren, Planer und  in unserem Land. 

Auch bei seit der Baurechtsnovelle 2021 bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben soll im Vorhinein eine Abstimmung mit den Mitarbeitern der Bauabteilung der Stadtgemeinde erfolgen. Dass keine baurechtliche Anzeige- oder Bewilligungspflicht besteht bedeutet nicht, dass das Bauvorhaben ohne Weiteres ausgeführt werden darf (Stichwort Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan) oder eine andere Bewilligung (z. B. nach dem Wasserrechts- oder Naturschutzgesetz) notwendig ist. Im Abstand von 8 m zu Gemeindestraßen und Güterwegen (15 m zu Landesstraßen) ist in jedem Fall die Zustimmung des jeweiligen Straßenerhalters erforderlich. 


Modernes Baurecht - Infofolder der IKD - Direktion Inneres und Kommunales des Landes Oö