Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Vor der Errichtung ist um eine Baubewilligung anzusuchen für:

  • den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden;
  • die Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören
  • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm oder Abgase) zu erwarten sind;
  • der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.


Erforderliche Unterlagen:

  • Ansuchen um Baubewilligung - unterschrieben von Antragstellern und Grundeigentümern
  • Bauplan zumindest 2-fach gemäß den Bestimmungen der § 29 Oö. BauO und §§ 62-64 Oö. BauTV, unterschrieben von Bauwerbern und Grundeigentümern sowie im verkürzten Verfahren den von der Gemeinde vorgegebenen Anrainern, unterfertigt vom befugten Planverfasser
  • Baubeschreibung zumindest 2-fach
  • Energieausweis (wenn erforderlich)
  • Trinkwasserbefund (wenn erforderlich)
  • Nachweis Abwasserentsorgung (wenn erforderlich)
  • Bestätigung barrierefreie oder anpassbare Gestaltung gem. § 31 Oö. BauTG (wenn erforderlich)
  • Hang- oder Oberflächenwasserkonzept (wenn erforderlich)


Für Fragen zu Ihrem Bauvorhaben stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauabteilung gerne zur Verfügung